Behandlung

Der Weg zu einer Behandlung

Sie benötigen für Ihre logopädische Behandlung oder die Ihres Kindes eine ärztliche Verordnung:

Logopädische Behandlungen sind Heilmittel und somit verschreibungspflichtig. Sie können durch Allgemeinmediziner, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Neurologen, Zahnärzte und Kieferorthopäden verordnet werden. Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Nach der Verordnung findet sie in Einzel- oder Gruppentherapie statt. 

Welche Kosten entstehen?

Zuzahlungen sind in der Regel nur dann zu leisten, wenn der Patient das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht durch die Krankenkasse von der Zuzahlung befreit wurde, also keinen „Befreiungsschein“ besitzt. Sie betragen 10,-€ Rezeptgebühr sowie 10% der Gesamtkosten, die sich an dem Satz der jeweiligen Krankenkasse orientieren. Privatpatienten erhalten eine Rechnung und reichen die Verordnung anschließend bei ihrer Krankenkasse ein. 

Sie haben noch Fragen?

Schreiben Sie eine Nachricht oder rufen Sie uns an